Ghostwriting und Persönlichkeitsrechte
Auch beim Ghostwriting ist besonders darauf zu achten, dass keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das gilt besonders dann, wenn Kopien der Rechteinhaber beigefügt werden. Es versteht sich von selbst, dass auch beim Ghostwriting darauf geachtet werden muss, dass bei Texten oder Bildern keine berechtigten Interessen Dritter verletzte werden. Man kennt viele Rechtsverstöße in dieser Hinsicht. Die meisten sind durch Einzelentscheidungen differenziert. Das Persönlichkeitsrecht, das auch beim Ghostwriting eingehalten werden muss, soll sicherstellen, dass jeder Bürger gegen Missbrauch seiner Fotos und seines geistigen Eigentums geschützt wird.
Das kann auch beim Ghostwriting oft zu Falschbetrachtungen führen und viel Ärger vor allem für die Auftraggeber nach sich ziehen. Gebraucht man Abbildungen fremder Charaktere oder diverse Veröffentlichungen bei einer mittels Ghostwriting verfassten Veröffentlichung, kann das großen Ärger nach sich ziehen. Der in seinen Rechten Verletzte kann natürlich auf Unterlassung klagen und ggf. auch Schadenersatzansprüche stellen. Erster Adressat ist natürlich der Autor, unter dessen Namen die Veröffentlichung erfolgt. Die Ghostwriting Agentur oder der Ghostwriter selbst kann dann – je nach Vertrag – vom Auftraggeber in Regress genommen werden.
